Barrierefreie Webseiten sind Pflicht – wir übernehmen die Umsetzung!

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser, etc. ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen – auch Webseiten und Online-Shops. Dies bedeutet, dass jeder Mensch, ob mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Herausforderungen Ihre Webseite problemlos nutzen kann.

Was das konkret bedeutet, wer davon betroffen ist und welche Lösungen es zur technischen Umsetzung durch uns gibt erläutern wir Ihnen auf der folgenden Seite.

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Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit heißt, dass Ihre Webseite so gestaltet ist, dass sie für alle Menschen zugänglich bleibt – unabhängig von individuellen Einschränkungen.

  • Gute Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Lesbare Schriftgrößen, die sich flexibel anpassen lassen
  • Alternative Texte für Bilder
  • Einfache Bedienung per Tastatur oder Screenreader
  • Klare Struktur und verständliche Navigation

Wer muss die Webseite technisch anpassen?

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die mehr als 10 Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielen. Diese sind verpflichtet, ihre Webseiten und digitalen Angebote seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Aber: Auch wenn Sie nicht direkt verpflichtet sind, empfiehlt sich Barrierefreiheit dringend – denn Ihre Kunden erwarten digitale Zugänglichkeit und Suchmaschinen bewerten sie positiv.

Wenn Sie frühzeitig handeln, sind Sie für zukünftige Gesetzesänderungen gut gerüstet und profitieren schon jetzt von einer nutzerfreundlicheren Webseite.

Wir bieten 2 Lösungen zur barrierefreien Umstellung Ihrer Webseite!

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Implementierung unseres Widgets -
Kein vollständiger Webseiten-Umbau nötig(!)


Wie ein Accessibility Widget funktioniert

Wir integrieren ein "Accessibility Widgets" am Rand der Webseite, wie auf dieser Seite unten rechts zu sehen. Die Besucher der Webseite können dort selbst Anpassungen vornehmen, wie Schriftgrößen, Kontraste, Text-zu-Sprache-Funktion, Farbprofile für Sehbehinderte und vieles mehr – ganz ohne Eingriff in Ihre bestehende Struktur.

Probieren Sie es selbst, mit Klick auf das Symbol unten rechts.

Rechtlicher Hinweis: Ein Accessibility Widget und die kontinuierliche Pflege durch uns ist eine effiziente Lösung, um Ihre Webseite barrierefreundlicher zu machen. Sie ist mit geringerem Aufwand verbunden, im Gegensatz zur vollständigen manuellen Umstellung der Webseite. Dennoch sollte beachtet werden, dass es nicht alle Barrieren beseitigen kann. Bestimmte Aspekte – etwa die korrekte Struktur des Quellcodes, Alternativtexte für Bilder oder die semantische Auszeichnung von Inhalten – müssen kontinuierlich manuell angepasst und optimiert werden. Um dauerhaft gesetzeskonform zu bleiben, sind regelmäßige manuelle Nachbesserungen und Tests notwendig.

Unser Service für Sie

Da Barrierefreiheit Ihrer digitalen Präsenz ein dauerhafter Prozess ist, halten wir Sie auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben des BFSG und begleiten Sie fortwährend bei der technischen Umsetzung und Planung, damit Sie weitestgehend rechtssicher bleiben.

Leistungen im Überblick

  • Technische Integration des Widgets
  • Einrichtung und Konfiguration nach CMS
  • Anpassung an das Corporate Design
  • Behebung von Kompatibilitätsproblemen
  • Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung *
  • Regelmäßige Updates & Funktionsoptimierung
  • Dauerhafte Anpassung bei neuen Unterseiten
  • Anpassung aller Dokumente (PDFs) **
** Optional: zzgl. 15,- € *** / Seite
Optional: Kontinuierliche manuelle Anpassungen von noch zu verbessernden Punkten, die durch das Widget nicht erfasst werden können (zzgl. 126,50 € *** / h)

Einmalige Einrichtung: 1.260,- € ***
Jahrespauschale inkl. Lizenz und den angegebenen Leistungen: 860,- € *** / Jahr

DIREKT BUCHEN

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Vollständiger Webseiten-Relaunch -
Neu-Anpassung in Technik & Design


Was eine komplette Umstellung bedeutet

Bei dieser Variante wird Ihre komplette Webseite technisch und inhaltlich überarbeitet. Das betrifft Design, Struktur, Texte, Bilder, Navigation und Code. Also den gesamten Webauftritt.

Notwendige Maßnahmen: Anpassung der gesamten HTML-Struktur, farbliche Kontraste und Schriftgrößen, Alternativtexte für Grafiken, Screenreader-Optimierung, Navigationen und vieles mehr.

Rechtlicher Hinweis: Auch bei einer vollständig technisch optimierten und nach aktuellen Standards barrierefrei gestalteten Webseite kann keine absolute Rechtssicherheit oder vollständige Barrierefreiheit garantiert werden. Gesetzliche Anforderungen unterliegen laufenden Änderungen und Interpretationen. Sämtliche anerkannten Maßnahmen setzen wir nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik um, weisen jedoch darauf hin, dass 100 %ige Konformität und dauerhafte rechtliche Absicherung nicht gewährleistet werden können. Eine kontinuierliche Überprüfung, Pflege und Anpassung der Webseite bleibt daher stets erforderlich.

Unser Service für Sie

Da Barrierefreiheit Ihrer digitalen Präsenz ein dauerhafter Prozess ist, halten wir Sie auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben des BFSG und begleiten Sie fortwährend bei der technischen Umsetzung und Planung, damit Sie weitestgehend rechtssicher bleiben.

Leistungen im Überblick

  • Analyse & Bestandsaufnahme
  • Anpassung von Design, Texten, Medien etc.
  • Einbau semantisch korrekter HTML-Strukturen
  • Verbesserung der Linktexte
  • Alternative Texte für Bilder
  • Farbanalyse & Kontrastoptimierung
  • Integration von Untertiteln bei Videos
  • Test, Qualitätssicherung & Dokumentation
  • Erstellung & Pflege einer Barrierefreiheitserklärung *
  • Wartung, Updates & laufende Betreuung
  • Anpassung aller Dokumente (PDFs)
  • Testphase mit Screenreader-Software
  • Dauerhafte Anpassung bei neuen Unterseiten
  • Kontinuierliches Monitoring & Reporting
  • Dokumentation aller Anpassungen & Updates

ANGEBOT ANFRAGEN

Rechtlicher Hinweis: Bei beiden Lösungsmöglichkeiten ist eine kontinuierliche Pflege und Anpassung erforderlich, um eine möglichst hohe Gesetzeskonformität sicherzustellen. Durch die Implementierung und laufende Betreuung wird die zumutbare Sorgfaltspflicht erfüllt – eine präventive Maßnahme und Schutz im rechtlichen Sinne.

* Eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite ist verpflichtend und legt offen, inwieweit Ihre Webseite den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entspricht. Sie dient der Transparenz gegenüber Nutzer und den zuständigen Aufsichtsbehörden und zeigt, dass Sie sich aktiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Darüber hinaus sollten die in der Erklärung aufgeführten, noch nicht umgesetzten Maßnahmen regelmäßig überprüft und schrittweise umgesetzt werden, um den gesetzlichen Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden.

*** Alle angegeben Preise verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.